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Untersuchung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Tempo 30)

Beschreibung, einschl. Zielsetzung
Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist der dazu getroffene Beschluss der Bürgerschaft zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Untersucht werden soll die Erweiterung des bestehenden Tempo 30 Netzes auf bestimmten Straßen in zentralen Stadtteilen Rostocks, mit Schwerpunkt auf die Bereiche mit Lärmbrennpunkten. Dafür ist aus verkehrsplanerischer, verkehrsrechtlicher und umweltplanerischer Sicht herauszufinden, ob, wo und wie eine Ausweitung von Tempo 30 sinnvoll und machbar ist. Der Prozess soll transparent und unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Im Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung wird für die im Betrachtungsraum liegenden Straßen eine Abschätzung für die Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 km/h gegeben.

Politische Beschlusslage  (Stand in der Bürgerschaft/ bestätigter Haushalt)

  • Kein Beschluss geplant
  • Projekt beruht auf: Bürgerschaftsbeschluss 2018/3920,
  • §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (Bundesrepublik Deutschland, 2005),
  • Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG, 2002)

Bearbeitungsstand in der Stadtverwaltung, geplante Schritte, geplanter Realisierungszeitraum

  • derzeit Ausschreibung
  • ca. 6 Monate Bearbeitungszeit (Stufe 1)
  • ggf. Stufe 2 (Untersuchung konkrete Umsetzung an in Stufe 1 empfohlenen Straßen) in 2023 / 2024
  • ggf. Stufe 3 (Monitoring Evaluation von angeordneten Tempo 30) zeitlich noch nicht einzuordnen

Kostenrahmen bzw. zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel
40.000 € für gesamte Untersuchung

Rubrik/Zuordnung
Lärmaktionsplan, KTV, Stadtmitte, Reutershagen, Hansaviertel

geplante Beteiligung

  • Zwei Informationsveranstaltungen in öffentlichen Gremien (z.B. OBR)
  • Zwei Pressemitteilungen

gegebener Zeitrahmen

  • Fertigstellung der Studie Stufe 1 in 2022
  • (siehe oben)

Welche Art der Beteiligung ist vorgesehen?

  • Stufe 1 nur Information (öffentliche Gremien)
  • Stufe 2 Beteiligung voraussichtlich mit öffentlichen Foren

Ansprechperson/Kontaktdaten
umweltamt@rostock.de

Datum der letzten Aktualisierung
29. März 2022

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