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Richtlinie der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Förderung von passiven Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm an Lärmbrennpunkten des Lärmaktionsplanes

Beschreibung, einschl. Zielsetzung
Ziel der Lärmaktionsplanung ist der Schutz vor potentiell gesundheitsgefährdendem Umgebungslärm, der in Rostock maßgeblich durch den Verkehr verursacht wird. An manchen Lärmbrennpunkten greifen die verschiedenen möglichen Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle und am Ausbreitungsweg nicht oder sie können erst langfristig umgesetzt werden. Um kurzfristig wenigstens den Schutz der Wohnräume zu ermöglichen, soll dieses Förderprogramm aufgestellt und im IV. Quartal 2022 aktiv beworben werden. Finanzielle Mittel für die Umsetzung sind in die Haushalte 2023 ff eingestellt.

Politische Beschlusslage

  • Beschluss geplant im III. Quartal 2022
  • Projekt beruht auf:
    • Bürgerschaftsbeschluss 2018/3920,
    • §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG),  
    • Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (Bundesrepublik Deutschland, 2005),
    • Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG, 2002)

Bearbeitungsstand in der Stadtverwaltung, geplante Schritte, geplanter Realisierungszeitraum

  • Haushaltsmittel eingestellt
  • Entwurf Satzung in Arbeit
  • Fertigstellung Satzung III. Quartal
  • Bewerbung des Förderprogramms IV. Quartal

Kostenrahmen bzw. zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel

  • Keine Haushaltsmittel für Planung
  • Investitions-/Fördermittel für 2023-2025 jeweils 15.000 € geplant

Rubrik/Zuordnung
Lärmaktionsplan

Welche Art der Beteiligung ist vorgesehen?
Information der Öffentlichkeit über die Presse und die Internetseiten der Stadt

gegebener Zeitrahmen
2022 – vorerst 2025

Ansprechperson/Kontaktdaten
umweltamt@rostock.de

Datum der letzten Aktualisierung
29. März 2022

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